Ein alter Baum ist ein ganzes Ökosystem. Wir arbeiten so, dass Sicherheit und Naturschutz zusammengehen – nicht gegeneinander.
Die Leistung im Detail
Bäume bieten mit Höhlen, Spalten, Rissen und abstehender Borke Lebensraum für Fledermäuse, Vögel und Käfer. Vor Pflege- und Fällarbeiten prüfen wir den Baum auf solche Strukturen und besetzte Lebensstätten (bei Bedarf per Endoskopie). Wir halten die allgemeine Schutzzeit nach § 39 BNatSchG (1. März bis 30. September) ein, in der Bäume und Gehölze nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen – Ausnahmen bestehen u. a. für die Verkehrssicherheit. Der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt ganzjährig: Besetzte Höhlen und Nester dürfen nie zerstört werden.
Artenschutz am Baum
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Endoskopie-Check: Höhlenprüfung auf Fledermaus- und Vogelnester.
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§ 39 & § 44 BNatSchG: Rechtssichere Einhaltung der gesetzlichen Schutzzeiten.
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Habitatbaumerhalt: Integration von Niststrukturen in die Pflege.
Wann Sie diese Leistung brauchen
Vor jeder Fällung oder größeren Maßnahme an Altbäumen, bei Bauprojekten und wenn Höhlen oder Nester sichtbar sind. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Warum Baumkrieger?
Sachkunde zu Baum-Habitatstrukturen und Fledermausschutz
Prüfung vor dem Eingriff statt danach
Erhalt ökologischer Werte am Altbaum
Rechtssichere Abstimmung mit Naturschutzbehörden
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ein Baum mit Höhle im Winter gefällt werden?
Nicht ohne Prüfung – dient die Höhle als Quartier, ist auch im Winter eine Abstimmung nötig.
Was ist ein Habitatbaum?
Ein Baum mit besonderen Strukturen (Höhlen, Totholz), der vielen Arten Lebensraum bietet und möglichst erhalten wird.
Bereit für ehrliche Baumpflege?
Planen Sie Arbeiten an Altbäumen? Wir prüfen den Artenschutz und beraten Sie rechtssicher.
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