Überhängende Äste über Straße und Gehweg sind kein Schönheitsfehler, sondern ein Haftungsrisiko. Wir stellen den freien Raum wieder her – mit Augenmaß für den Baum.
Die Leistung im Detail
Beim Lichtraumprofilschnitt schneiden wir Äste zurück, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Freizuhalten sind in der Regel 4,50 m über Fahrbahnen und 2,50 m über Rad- und Gehwegen; auch Verkehrsschilder und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Rechtsgrundlage ist in NRW § 30 StrWG NRW in Verbindung mit der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wir arbeiten präzise per Seilklettertechnik und nähern uns bei altem Baumbestand mit Gefühl an die geforderte Höhe an, um Starkäste möglichst zu erhalten – nach ZTV-Baumpflege statt roher Kappung.
Vorschriftsmäßiger Freischnitt
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4,50 m Fahrbahnprofil: Freie Durchfahrt für LKW und Müllabfuhr.
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2,50 m Gehwegprofil: Gefahrloser Durchgang für Fußgänger & Radfahrer.
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§ 30 StrWG NRW: Erfüllung der gesetzlichen Anliegerpflichten.
Wann Sie diese Leistung brauchen
Wenn Äste Fahrzeuge streifen, Sichtachsen oder Schilder verdecken oder die Kommune Sie zum Rückschnitt auffordert. Als Anlieger sind Sie für das Freihalten des Lichtraumprofils an Ihrem Grundstück verantwortlich.
Warum Baumkrieger?
Exakte Kenntnis der einschlägigen Maße (4,50 m / 2,50 m) und Vorschriften
Baumschonender Schnitt im Ableitungsschnitt statt Kahlschnitt
Seilklettertechnik für präzises Arbeiten am Straßenrand
Absicherung des Arbeitsbereichs während der Ausführung
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch muss über der Straße freigeschnitten werden?
In der Regel 4,50 m über der Fahrbahn und 2,50 m über Rad-/Gehwegen.
Darf bei Gefahr auch in der Schutzzeit geschnitten werden?
Ja – zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der Schnitt ganzjährig zulässig.
Bereit für ehrliche Baumpflege?
Ragen Ihre Bäume in Straße oder Weg? Wir stellen das Lichtraumprofil fachgerecht her.
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